Um pauschales Kinderbetreuungsgeld beziehen zu können, kommt es nur auf das Vorliegen der österreichischen Anspruchsvoraussetzungen an. Sind diese erfüllt, gebührt das Kinderbetreuungsgeld. Allerdings kann es bei Zusammentreffen von Familienleistungen mehrerer Staaten zu Anrechnungen kommen, einerseits durch nationale Antikumulierungsregeln, andererseits durch die Prioritätsregeln der VO (EG) 883/2004 . Kommt es innerhalb des Bezugszeitraums zu einer Änderung der Lebenssituation, kann es kompliziert werden (OGH 13. 8. 2024, 10 ObS 48/24t).

