Eine A1-Bescheinigung kann vom ausstellenden Träger ohne Abstimmung mit einem anderen Träger widerrufen werden, wenn der ausstellende Träger zur Überzeugung kommt, die A1-Bescheinigung wäre zu Unrecht ausgestellt worden (EuGH 16. 11. 2023, Zakład Ubezpieczeń Społecznych Oddział w Toruniu, C-422/22).
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

