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Widerruf einer A1-Bescheinigung

PV InternationalSteuerrechtMonika KuneschPV-Info 2025, 39 - 40 Heft 1 v. 10.1.2025

Eine A1-Bescheinigung kann vom ausstellenden Träger ohne Abstimmung mit einem anderen Träger widerrufen werden, wenn der ausstellende Träger zur Überzeugung kommt, die A1-Bescheinigung wäre zu Unrecht ausgestellt worden (EuGH 16. 11. 2023, Zakład Ubezpieczeń Społecznych Oddział w Toruniu, C-422/22).

Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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