Das BMF hat sich in der EAS 3456 vom 24. 7. 2025 damit auseinandergesetzt, ob eine Hinterbliebenenpension, konkret in diesem Fall eine Witwerpension, in den Genuss steuerrechtlicher Privilegien kommt. Geklärt wird, welche Bestimmungen für den IWF als Spezialorganisation der UNO für steuerrechtliche Zwecke anzuwenden sind.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

