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Bestätigung der Ansässigkeit im Ausland für die Entlastung vom Lohnsteuerabzug

PV InternationalSteuerrechtAlexandra PlatzerPV-Info 2024, 23 - 28 Heft 5 v. 10.5.2024

Durch Homeoffice-Tätigkeit im Ausland treten Fälle, in denen in der Personalverrechnung eine teilweise Entlastung vom Lohnsteuerabzug auf Basis eines Doppelbesteuerungsabkommens vorgenommen werden soll, viel häufiger auf als in der Vergangenheit. Damit der Arbeitgeber nicht nachträglich mit einer Lohnsteuerhaftung konfrontiert ist, muss unter anderem die Ansässigkeit des Arbeitnehmers im Ausland durch eine Ansässigkeitsbescheinigung nachgewiesen werden. Erforderlich ist eine zeitnah ausgestellte Bestätigung durch die ausländische Steuerverwaltung auf dem vollständig ausgefüllten österreichischen Formular ZS-QU1 im Original. Österreich hat nur mit wenigen Staaten eine Konsultationsvereinbarung abgeschlossen, dass die Verwendung ausländischer Formulare in Kombination mit einem ausgefüllten ZS-QU1 Formular anerkannt wird. Durch die FASTER-Initiative sollen EU-weit einheitliche Prozesse und Formulare für die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für die Quellensteuerentlastung bei Dividenden und allenfalls Zinsen umgesetzt werden. Für die Entlastung vom Lohnsteuerabzug ist derzeit noch keine Vereinheitlichung und Erleichterung der Nachweisführung in Sicht.

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