Kollektivverträge spielen im österreichischen Arbeitsrecht eine wesentliche Rolle – die Zahl an Arbeitsverhältnissen, die keinem Kollektivvertrag unterliegen, ist im internationalen Vergleich gering. Die Frage der Anwendbarkeit eines Kollektivvertrags ist nach den Bestimmungen im Kollektivvertrag selbst sowie für inländische Arbeitsverhältnisse im ArbVG, für Entsendungen und grenzüberschreitende Überlassungen im LSD-BG, geregelt. Die folgende Darstellung will einen ersten Überblick bieten, kann aber auf viele Detailfragen nicht eingehen.

