Arbeitgeber müssen Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen Postensuchtage und damit bezahlte Freizeit während der Kündigungsfrist gewähren. Doch in welchem Ausmaß stehen Arbeitnehmern diese Postensuchtage zu und dürfen sie diese ausschließlich für die Jobsuche verwenden? Dieser Beitrag analysiert die Anspruchsvoraussetzungen für die Postensuchtage, geht auf die abgabenrechtliche Behandlung einer Abgeltung dieses Freistellungsanspruchs ein und widmet sich weiteren für die Praxis bedeutenden Fragestellungen.

