Ein vom AMS vermittelter Arbeitsloser muss ernsthaftes Interesse an einer ihm angebotenen Beschäftigung haben. Dies ist auch für den potenziellen Arbeitgeber von Interesse, damit dieser eine fundierte Auswahlentscheidung treffen kann. Dem Verhalten in einem Bewerbungsgespräch kommt dabei eine entscheidende Rolle zu.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

