Seit 1. 3. 2022 ist das Parken auf öffentlichen Verkehrsflächen in Wien fast flächendeckend nur mehr mit Parkpickerl oder Parkschein erlaubt, sieht man von ganz wenigen Ausnahmen in einzelnen Gewerbe- oder Industriegebieten ab. Für Arbeitnehmer, die vom Arbeitgeber einen Parkplatz zur Verfügung gestellt bekommen, der in einer dieser neuen Parkzonen gelegen ist, hat die neue Gebührenpflicht in Wien nun zu einem abgabenpflichtigen Sachbezug geführt. Auch in anderen Gemeinden und Städten wird aktuell die Parkraumbewirtschaftung eingeführt bzw ausgeweitet, insbesondere im Umland von Wien. Somit rückt auch der Sachbezug Parkplatz tendenziell wieder stärker in den Fokus der Lohnabgabenprüfer und schürt vermehrt deren Interesse. Dieser Beitrag befasst sich schwerpunktmäßig mit den wichtigsten Aussagen rund um die Sachbezugsermittlung, untersucht einige Zweifelsfragen im Detail und behandelt spezielle GPLB-Sachverhalte im Fragen-Antwort-Stil.

