Der OGH hat den Antrag der Fachverbände Hotellerie und Gastronomie in der WKÖ, er möge feststellen, dass die Kündigungsfristen von 14 Tagen für Arbeiter über den 30. 9. 2021 hinaus wirksam sind, abgewiesen (OGH 24. 3. 2022, 9 ObA 116/21f).
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.