Die „Corona-Kurzarbeit“ ist bis Ende Juni 2022 befristet, wobei die erhöhte Beihilfe für besonders betroffene Unternehmen mit Ende März 2022 ausgelaufen ist. Im Folgenden wird über Neuerungen bzw aktuelle Entwicklungen berichtet.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

