Infolge der Ukraine-Krise flüchten Vertriebene auch nach Österreich. Diese haben grundsätzlich auch Zugang zum Arbeitsmarkt, benötigen aber eine Beschäftigungsbewilligung. Diese kann (bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen) grundsätzlich für alle Branchen erteilt werden.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

