Das Ökosoziale Steuerreformgesetz 2022 wurde am 20. 1. 2022 im Parlament beschlossen (456/BNR, 457/BNR, 458/BNR). Nunmehr steht nach dem Beschluss im Bundesrat und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt der finalen Ausrollung des neuen Lohnsteuertarifs und der Aufrollung von ein bis zwei bisher abgerechneten Monaten nichts mehr entgegen.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

