Wie bereits im Vorjahr wurden auch heuer wieder kurzfristig COVID-19-Pandemie-bedingte gesetzliche Änderungen auf den Weg gebracht. Die Änderungen wurden sukzessive in ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988 ua geändert werden, aufgenommen (BGBl I 2021/227, ausgegeben am 31. 12. 2021).
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

