Verschiebung des Inkrafttretens der Angleichung der Kündigungsfristen der Arbeiter auf jene der Angestellten um drei Monate auf 1. 10. 2021 (321/BNR, 17. 6. 2021) – zu den grundsätzlich gleichbleibenden Details der Änderungen siehe Gerhartl, Verschiebung der Angleichung der Arbeiterkündigungsfristen, PV-Info
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

