Aufgrund der leider noch immer andauernden COVID-19-Krise liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit einer Vielzahl an Dienstverhältnissen aktuell im Homeoffice. Seitens der Regierung und auch der Sozialpartner wurde in den vergangenen Monaten daher intensiv an neuen gesetzlichen Grundlagen für die Tätigkeit im Homeoffice und den steuer- und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen gearbeitet. Bisher sahen nur vereinzelt Kollektivverträge diesbezügliche Regelungen vor. Der steuerrechtliche Teil des neuen Homeoffice-Maßnahmenpakets wurde bereits am 24. 2. 2021 beschlossen und ist rückwirkend auf Homeoffice-Vereinbarungen ab 1. 1. 2021 bzw teilweise sogar noch für das Kalenderjahr 2020 anwendbar. Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen wurden nunmehr am 25. 3. 2021 beschlossen und treten mit 1. 4. 2021 in Kraft. Die Vielzahl der eingebrachten Stellungnahmen und auch die damit verbundene Kritik am Gesetzestext zeigt, dass nur wenige – großteils ohnehin unstrittige Punkte – nunmehr gesetzlich verankert wurden, wichtige Detailregelungen zu Arbeitszeit, Erreichbarkeit und der „Angemessenheit“ von pauschalem Kostenersatz aber wieder ausgeblieben sind.

