Zwischen Österreich und Deutschland wurde die bestehende Konsultationsvereinbarung verlängert (BMF 4. 10. 2021, 2021-0.677.478). Hervorgehoben wird, dass die Vereinbarung nur als vorübergehende Maßnahme gelten soll, um das Ausmaß der COVID-19-Pandemie für grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer möglichst gering zu halten. Auch wenn es inhaltlich keine wesentlichen Änderungen gibt, ist es wert, einen Blick darauf zu werfen.

