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Homeoffice im internationalen Kontext: Kommunalsteuer (Teil 4)

PV InternationalSteuerrechtAlexandra PlatzerPV-Info 2021, 12 - 24 Heft 10 v. 10.10.2021

Die COVID-19-Pandemie hat die Entwicklung hin zu hybriden Arbeitsmodellen mit einer Mischung aus Präsenz im Büro und virtueller Zusammenarbeit beschleunigt. Grenzüberschreitende Homeoffice-Tätigkeit in all ihrer Vielfalt und mit all ihren abgabenrechtlichen Konsequenzen ist längst Realität. Leider haben sich die abgabenrechtlichen Rahmenbedingungen nicht im gleichen Tempo weiterentwickelt. Gerade der Bereich der Kommunalsteuer ist das beste Beispiel dafür: Eine Verlagerung des Kommunalsteueraufkommens in die Gemeinden, in denen Führungskräfte wohnen, ist steuerpolitisch voraussichtlich nicht gewollt. Ein zunehmend weiter Betriebsstättenbegriff, der auch das Homeoffice erfasst, würde aber bei einigen Arten von Tätigkeiten, die besonders häufig ins Homeoffice verlagert werden, zu diesem Ergebnis führen. Bei grenzüberschreitenden Fällen stellt sich die Frage, ob überhaupt Kommunalsteuer in Österreich zu entrichten ist, und nicht nur die Frage, in welcher Gemeinde. Bestehende Rechtsunsicherheiten wirken sich daher in dieser Konstellation besonders stark aus. Dieser Beitrag behandelt nur den Fall, in dem ein Dienstnehmer für seinen Dienstgeber von einem Homeoffice in einem anderen Land aus tätig wird. Fälle, in denen Dienstnehmer an ein anderes Unternehmen überlassen werden und ihre Tätigkeit für den Beschäftiger teilweise im Homeoffice ausüben, werden ausgeblendet.

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