ich darf Sie nach der ungewohnt langen Sommerpause wieder herzlich willkommen heißen. Nachdem Sie nunmehr die rückwirkende Abrechnung der Kurzarbeit oftmals zugleich mit der gebotenen Lohnsteuerrollung vollbracht haben, kann Sie wohl personalverrechnungstechnisch kaum mehr etwas erschüttern.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

