Im Zuge der Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland ist im Rahmen der Gehaltsfindung unter anderem zu klären, wie mit der naturgemäß unterschiedlichen Höhe der Steuerbelastung in Österreich und den Einsatzländern umgegangen wird. Um aus der unterschiedlichen Steuerbelastung im In- und Ausland für den Arbeitnehmer resultierende Nachteile zu beseitigen, hat die Praxis verschiedene „Steuerausgleichstechniken“ entwickelt, die bewirken sollen, dass ins Ausland entsandte Arbeitnehmer steuerlich im Inland beschäftigten Arbeitnehmern gleichgestellt sind, gegen Steuernachteile abgesichert werden und eine gesetzeskonforme Besteuerung in Ansässigkeits- und Tätigkeitsstaat sichergestellt ist.

