Die Gefährdung der Gesundheit bei Fortsetzung der arbeitsvertraglichen Arbeitsleistungen ist ein Dauerzustand, auf den sich der Arbeitnehmer jederzeit zur Rechtfertigung einer vorzeitigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses berufen kann (OGH 25. 10. 2019, 8 ObA 52/19h).
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

