Regierungsvorlage zum Konjunkturstärkungsgesetz 2020 – KonStG 2020 vom 30. 6. 2020 mit folgenden Vorhaben:
Rückwirkende Senkung des Eingangssteuersatz der Lohn- und Einkommensteuer von 25 % auf 20 % ab 1. 1. 2020: Dies gilt für Veranlagungen ab 2020 sowie für Lohnzahlungen nach Kundmachung der Gesetzesänderung im BGBl.

