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Der „neue“ Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge ab 1. 7. 2020

Neue Gesetze und ErlässeSteuerrechtChristian Artner, Michael SeebacherPV-Info 2020, 26 - 28 Heft 7 und 8 v. 10.7.2020

Vor Kurzem wurde im Nationalrat aufgrund einer VfGH-Entscheidung Ende letzten Jahres eine „Reparatur“ des Gesetzes über die Zusammenführung der Prüfungsorganisationen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung (ZPFSG) beschlossen, mit dem die Kompetenz zur Prüfung der lohnabhängigen Abgaben und Beiträge ab 1. 1. 2020 einheitlich bei dem innerhalb der Finanzverwaltung eingerichteten „Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge“ (PLAB) gebündelt worden war. Diese Reparatur soll eine verfassungskonforme Prüfung der Lohnabgaben und Beiträge ab 1. 7. 2020 ermöglichen.

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