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Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,

EditorialSteuerrechtMonika KuneschPV-Info 2020, 1 Heft 6 v. 10.6.2020

ich hoffe, Sie können die sukzessiven Erleichterungen der COVID-19-Einschränkungen und vielleicht auch bereits ein erstes Urlaubswochenende anlässlich der Feiertage genießen. Für die Abrechnung von COVID-19-Kurzarbeit zeichnet sich zwar jetzt, im Zeitpunkt der Drucklegung, durch eine Gesetzesänderung des § 37b AMSG eine praxisgerechte Lösung für die Personalverrechnung ab.

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