Die Umstellung von Jahresbeitragsgrundlagen auf monatliche Beitragsgrundlagen hat auch Auswirkungen auf die Berechnung von Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Diese werden im Folgenden anhand des Erlasses des BMAFJ vom 19. 2. 2020, GZ 2020-0.073.541, dargestellt.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

