Das BMF hat auf seiner Homepage unter der Rubrik „FAQ: Das Corona-Hilfspaket der Österreichischen Bundesregierung“ (https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html ) unter anderem Klarstellungen zu den steuerfreien Zulagen und Bonuszahlungen gemäß § 124b Z 350 EStG, die aufgrund der COVID-19-Krise im Kalenderjahr 2020 bis zu 3.000 € zusätzlich geleistet werden können, veröffentlicht.

