Am 13. 5. 2020 wurde ein Initiativantrag (528/A BlgNR 27. GP ) an das Parlament übermittelt, mit dem die Bestimmungen des § 37b Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) zur Kurzarbeit geändert werden sollen. Der durch den Ausschuss für Arbeit und Soziales mittels Abänderungsantrags geänderte Gesetzesvorschlag wurde in der 34. Sitzung vom 29. 5. 2020 mit Beschluss des Nationalrats angenommen.

