Zwischen dem Fachverband der Bauindustrie und der Bundesinnung Bau einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau-Holz, andererseits kam es zum Abschluss eines Zusatzkollektivvertrags, der eine optionale Verlängerung des Durchrechnungszeitraums für die höchstzulässige Arbeitszeit vorsieht und für einen Zeitraum von 1. 4. 2020 bis 31. 3. 2021 zeitlich befristet wurde.

