vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Baugewerbe: Zusatzkollektivvertrag für eine neue Option der Jahresdurchrechnung ab 1. 4. 2020

Neue Gesetze und ErlässeSteuerrechtRudolf GrafenederPV-Info 2020, 18 - 19 Heft 5 v. 10.5.2020

Zwischen dem Fachverband der Bauindustrie und der Bundesinnung Bau einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau-Holz, andererseits kam es zum Abschluss eines Zusatzkollektivvertrags, der eine optionale Verlängerung des Durchrechnungszeitraums für die höchstzulässige Arbeitszeit vorsieht und für einen Zeitraum von 1. 4. 2020 bis 31. 3. 2021 zeitlich befristet wurde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!