Die Auswirkungen der Corona-Krise auf den Bezug von Weiterbildungsgeld bzw Bildungsteilzeitgeld wurden vom AMS zentral geregelt (Erlass vom 11. 3. 2020, BGS/SfA/0522/9888-2020). In Bezug auf die Altersteilzeit gibt es eine gesetzliche Regelung. Die Inhalte dieser Regelungen werden hier vorgestellt.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

