Bitte finden Sie nachfolgend eine Auflistung der für die Personalverrechnung relevanten Regelungen der COVID-19-Gesetze, die nicht ausführlich in dieser Ausgabe der PV-Info abgehandelt werden.
§ 18b Abs 2 AVRAG: Der Fortlauf von laufenden gesetzlichen, kollektivvertraglichen und vertraglichen Verjährungs- und Verfallfristen

