Die Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze aus einem Dienstverhältnis führt zum Verlust des Anspruches auf Weiterbildungsgeld. Handelt es sich um Einkünfte aus einem Ausbildungsverhältnis, gilt dagegen die eineinhalbfache Geringfügigkeitsgrenze. Die beiden Konstellationen müssen daher unterschieden werden (VwGH 2. 7. 2019, Ro 2019/08/0011).
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

