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Fragen und Antworten zum neuen Kontrollsechstel und der Aufrollungsverpflichtung

Neue Gesetze und ErlässeSteuerrechtMichael SeebacherPV-Info 2020, 2 - 5 Heft 2 v. 10.2.2020

Mit Info vom 10. 1. 2020, 2020-0.010.833 (im Folgenden: Info), hat das Bundesministerium für Finanzen Fragen und Antworten zu der mit dem Steuerreformgesetz 2020 neu eingeführten „Deckelung“ der begünstigten Besteuerung sonstiger Bezüge mit höchstens einem Sechstel der im Kalenderjahr zugeflossenen laufenden Bezüge, die durch eine Aufrollungsverpflichtung seitens des Arbeitgebers wahrzunehmen ist, veröffentlicht. In PV-Info 1/2020 (siehe Platzer, Kontrollberechnung für das Jahressechstel bei der Besteuerung von sonstigen Bezügen, PV-Info 1/2020, Seite 2 ff) wurden bereits die Hintergründe der gesetzlichen Neuregelung dargestellt, und einige Fragestellungen aus der Praxis, ergänzt durch Beispiele, behandelt. Im Folgenden sollen jene für die Praxis wesentlichen Aussagen aus der Info des BMF dargestellt werden, auf die bisher noch nicht eingegangen wurde, sowie jene, zu denen die Finanzverwaltung eine abweichende Meinung vertritt.

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