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Neuer Kollektivvertrag für Fahrradboten

Neue Gesetze und ErlässeSteuerrechtChrista KocherPV-Info 2020, 23 - 25 Heft 1 v. 10.1.2020

Erstmals wurde ein Kollektivvertrag für Fahrradbotinnen und Fahrradboten für ganz Österreich abgeschlossen. Er ist mit 1. 1. 2020 in Kraft getreten und gilt für alle Arbeiterinnen und Arbeiter von Dienstgebern, die dem Fachverband des Gewerbes der Beförderung von Gütern mit Fahrrädern (FahrradbotInnen) angehören. Neben einem Mindestmonatslohn von 1.506,14 € für 40 Stunden pro Woche gebühren den Fahrradbotinnen und -boten natürlich auch Sonderzahlungen. Im Folgenden werden einige Bestimmungen, die vor allem in der speziellen Tätigkeit begründet sind, dargestellt.

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