Dieser Beitrag behandelt die mit 1. 1. 2020 wirksame Änderung der BUAG-Zuschlagsverordnung, die durch die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, mit der die BUAG-Zuschlagsverordnung geändert wird (BGBl II 2019/383, ausgegeben am 6. 12. 2019), erfolgte.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

