Entscheidungen: OGH 25.06.2018, 8ObA24/18i; OGH 29.05.1996, 9 ObA 2044/96w; OGH 19.03.2003, 9 ObA 261/02a
Schlagwörter:
Rahmenkollektivvertrag für Angestellte im Handwerk und Gewerbe, in der Dienstleistung, in Information und Consulting; Arbeitnehmer; Bestellung zum Vorstandsvorsitzenden; Arbeitsverhältnis; Arbeitsvertrag; persönliche Abhängigkeit; tschechische Aktiengesellschaft; Einzelvereinbarung; Kollektivvertrag; Anstellungsvertrag; Weisungsabhängigkeit; freier Dienstvertrag; Dienstvertrag; Weisungsbindung; Österreich; Tschechische Republik; Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender; freies Dienstverhältnis; Arbeitgeber