Im Rahmen des Pensionsanpassungsgesetzes 2020, BGBl I 2019/98, ausgegeben am 22. 10. 2019, wurde im Nationalrat auch die Möglichkeit, nach 45 Arbeitsjahren abschlagsfrei vorzeitig in Pension gehen zu können, beschlossen.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

