Der EuGH hat sich im September 2019 aufgrund mehrerer Vorlagefragen des LVwG Steiermark in der Sache Andritz AG mit den österreichischen Regelungen zur Bereitstellung sämtlicher Lohnunterlagen der Arbeitnehmer nach § 7d AVRAG, § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG iVm § 3 Abs 1 AuslBG hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit dem freien Dienstleistungsverkehr gemäß Art 54 AEUV auseinandergesetzt. Eine Unionswidrigkeit der in Frage stehenden Bestimmungen wurde vom EuGH bejaht (EuGH 12. 9. 2019, Maksimovic ua, C-64/18 ua).

