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Die Tätigkeit als Wahlzeuge während der Arbeitszeit ist ein Dienstverhinderungsgrund

ArbeitsrechtJudikaturDr. Thomas RauchPV-Info 2017, 23 - 24 Heft 8 v. 18.8.2017

Entscheidung: OGH 26.01.2017, 9 ObA 121/16h

Normen: § 8 Abs 3 AngG; § 1154b Abs 5 ABGB; § 4 Abs 2 UrlG; § 23 BRWO

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