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Arbeitsrechtliches im Jugendausbildungsgesetz

ArbeitsrechtGesetzgebungDr. Andreas GerhartlPV-Info 2016, 13 - 14 Heft 9 v. 30.9.2016

Normen: Jugendausbildungsgesetz, BGBl I Nr 62/2016; APflG, BGBl I Nr 62/2016; § 8b Abs 2 BAG; § 8c BAG; § 33 ASVG

Schlagwörter:

Ausbildungspflichtgesetz; Jugendliche; Arbeitsverhältnisse; Lehrverhältnisse; Ausbildungspflicht; Verwaltungsstrafen für Erziehungsberechtigte; keine Strafbarkeit; Anspruch auf Kündigungsentschädigung; Perspektiven- und Betreuungsplan; Pflichtschulabschluss; Sozialministeriumservice; Nichterfüllen der Ausbildungspflicht; asylberechtigte Jugendliche; subsidiär schutzberechtigte Jugendliche; Vermeidung von frühzeitigem Ausbildungs- und Bildungsabbruch

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