Mit Wirkung ab 1. 1. 2016 wurde der persönliche Geltungsbereich der VO (EG) 883/2004 und der Durchführungsverordnung (EG) 987/2009 auf Sachverhalte zwischen der Schweiz und den EFTA-Mitgliedstaaten ausgeweitet. Der folgende Beitrag soll einen Überblick geben, wer vom Geltungsbereich der Verordnung umfasst ist und welche rechtlichen Alternativen im Falle einer Nichtanwendung zur Verfügung stehen.

