Der VwGH hat sich in seinem Erkenntnis vom 17. 12. 2015, 2013/08/0103, mit zwei voneinander unabhängigen Fragen zum Entgeltanspruch überlassener Bauarbeiter auseinandergesetzt. Zum einen ging es um die Frage der Bemessung des Überstundenentgelts, zum anderen um die Frage der Berücksichtigung von über das kollektivvertragliche Niveau hinausgehenden Taggeldern bei Sonderzahlungen. Da sich entscheidende Rechtsgrundlagen, die zum Zeitpunkt des hier zu beurteilenden Sachverhalts gegolten haben, mittlerweile zum Teil geändert haben, soll ein Ausblick auf die Bedeutung dieses Erkenntnisses für künftige gleich gelagerte Sachverhalte die Darstellung abrunden.

