In einem aktuellen Erkenntnis verneinte der VwGH die Sozialversicherungspflicht eines zu 50 % am Kapital beteiligten Kommanditisten mangels Vorliegens von Geschäftsführungsbefugnissen (VwGH 17. 12. 2015, 2013/08/0154).
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

