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Richtwerte ab 1. 4. 2016 und damit Sachbezugswerte für Dienstwohnungen ab 1. 1. 2017 bleiben unverändert

Personalverrechnung; SteuerrechtGesetzgebungStB Mag. Monika Kunesch, LL.M.PV-Info 2016, 5 Heft 3 v. 26.3.2016

Normen: 2. MILG

Schlagwörter:

2. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz; Sachbezugsbewertung; Dienstwohnung; monatlicher Quadratmeterwert; mietrechtliche Normwohnung

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