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Baugewerbe: Novellierung des BUAG und des BSchEG

Arbeitsrecht; GesetzgebungGesetzgebungRudolf GrafenederPV-Info 2016, 6 - 8 Heft 10 v. 7.11.2016

Normen: § 3 Abs 1 lit b BSchEG; Änderung des BUAG und des BSchEG, BGBl I Nr 72/2016; § 13q BUAG; § 13l Abs 9 BUAG; § 27 BUAG; § 13n Abs 3 BUAG; § 9 Abschnitt I KV für Bauindustrie und Baugewerbe

Schlagwörter:

Bauwirtschaft; Baugewerbe; Bauindustrie; Änderung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes; Änderung des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes; Sachbereich der Abfertigungsregelung; Sachbereich der Winterfeiertagsregelung; Sachbereich Überbrückungsgeld; Lehrlingspaket; Überbrückungsgeld; Zuschlagsforderung; nachträgliche Einbeziehung in das BUAG; Einbeziehung in das System der Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK); Brunnenmeisterbetriebe; Baustellendatenbank; Lehrlinge; Schlechtwetterbeitrag; Entgeltfortzahlungsanspruch; Schlechtwetter; Berechnung des Weihnachtsgeldes; Taggeldsätze; Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG); Geltungsbereich des Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädigungsgesetzes (BSchEG); Hitze; Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe; öffentliche Auftraggeber; Subunternehmer; Arbeitsverhältnisse, die BUAG unterliegen, aber nicht gemeldet wurden

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