Normen: BAG, BGBl I Nr 78/2015
Schlagwörter:
betriebliche Berufsausbildung; Qualitätsausschuss; Bundes-Berufsausbildungsbeirat; Landes-Berufsausbildungsbeirat; Qualitätskontrolle; Überprüfung eines Lehrbetriebes; Qualitätsmanagement in der Lehre; Konzernunternehmen; Ausbildungsverbund; duale Ausbildung; Lehre und Matura; Lehre mit Matura; Teilqualifikationen; verlängerte Lehrzeit; Lehrlingsstellen; Lehrausbildung; Lehrbetrieb; neuerliche Überprüfung der Ausbildungsvoraussetzungen; integrative Lehre; Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft; Nachholen des Pflichtschulabschlusses; überbetriebliche Berufsausbildung; Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes; überbetriebliche Lehrausbildung; Beendigung des Lehrverhältnisses kraft Gesetzes; Bestellung von Prüfern für die Lehrabschlussprüfung; Ex-Lege-Beendigung des Lehrverhältnisses; Weiterbeschäftigung; Lehrabschlussprüfer; Lehrvertrag; Dienstnehmerprüfer; Dienstgeberprüfer; Asylverfahren; Lehrling; Verständigungspflicht; Meldepflicht; Ausbildungsberechtigung; Gewerbeberechtigung; Kündigungsentschädigung; Entschädigungsanspruch; betriebliche Vorsorgekasse; Doppellehre; außerordentliche Auflösung des Lehrverhältnisses; Ausbildungsübertritt; Tod des Lehrberechtigten; Anzeigepflicht des Gerichtskommissärs; Anzeigepflicht des Verlassenschaftsgerichts; Modellprojekte; Integrative Berufsausbildung; Pflichten des Lehrberechtigten; Ausbildungsmöglichkeiten für benachteiligte Jugendliche; NEETs; Not in Employment, Education or Training; aliquote Lehrzeitverlängerung;

