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Vorzeitiger Mutterschutz: Wer zahlt? Zahlt wer?

Arbeitsrecht; PersonalverrechnungAufsatzMag. Christa Kocher, Mag. Margot BlauensteinerPV-Info 2015, 13 - 14 Heft 4 v. 1.4.2015

Normen: § 3 Abs 3 MSchG; § 14 Abs 1 MSchG; § 14 Abs 2 MSchG

Schlagwörter:

Anspruch auf Wochengeld; Entgeltfortzahlung durch den Dienstgeber; Ansprüche bei vorzeitigem Mutterschutz; geringfügig Beschäftigte; werdende Mutter; Freistellungsgründe; Krankenstand; Gebietskrankenkasse; Folgekinder; Karenz; Krankenversicherung; Höhe der Entgeltfortzahlung; Beschäftigungsverbot; vereinbarte Karenz; Schwangere; Mutterschutz; vor der Geburt; nach der Geburt; Sonderzahlungen; Urlaubsanspruch; kein Anspruch auf Wochengeld; BV-Pflicht; Beitragspflicht zur Betrieblichen Vorsorge

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