Der VwGH hat – für den Bereich der Sozialversicherung – klargestellt, wie wichtig klare und eindeutige Nachweise über die tatsächliche Privatnutzung eines dienstgebereigenen Kraftfahrzeugs, insbesondere die Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs, für die Inanspruchnahme des halben Sachbezugswerts sind (2013/08/0043).
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

