Nach einem aktuellen VwGH-Erkenntnis schließt die Absolvierung eines Praktikums (Ausbildungsverhältnisses) den Bezug von Weiterbildungsgeld auch dann nicht aus, wenn im Rahmen dieses Praktikums die Geringfügigkeitsgrenze überschreitende (und daher zur Versicherung nach dem ASVG führende) Einkünfte bezogen werden (2013/08/0049).
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

