Ab 1. 10. 2014 werden die Regelungen zur strafaufhebenden Selbstanzeige in zwei wesentlichen Bereichen verschärft. Inwieweit auch die Personalverrechnung von Finanzvergehen und damit von der Möglichkeit einer Selbstanzeige betroffen sein kann, zeigt der folgende Beitrag.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

