Normen: § 5 Z 15 KV für Bauindustrie und Baugewerbe
Schlagwörter:
Verwaltungsrecht; Baugewerbe; Unterentlohnung; Verwaltungsstrafrecht; Bauhilfsgewerbe; Facharbeiter; keine; Lehrabschlussprüfung; Bauindustrie; Kollektivvertrag; Auslegung; Anspruch; Lohn; schlechte; Arbeitsqualität; angelernter; Arbeiter; Lohngruppe III; Entlohnung; für das Hafner-, Platten- und Fliesenlegergewerbe; Mindeststrafe; Strafbemessung; Unterschreitung des Grundlohns; Entsendung; Österreich; Maler; Anwendung; Gewerbeberechtigung; Tätigkeit; Arbeitnehmer;

