Nachdem mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 (siehe PV-Info 4/2014, Seite 14 ff) durch eine Änderung des § 67 Abs 8 lit b EStG die Steuerbegünstigung (sogenannte Fünftelregelung) für Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume für Zahlungen nach dem 28.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

